top of page

Auswirkungen auf Sozial- und Krankenkassen

Spätestens  ab dem 18. Lebensjahr kann jede Person, so der Wille der Trans-Community, die sich per Sprechakt beim Standesamt zur Frau oder zum Mann erklärt, ohne fundierte medizinische Notwendigkeit und gutachterliche Nachweise, eine  geschlechtsangleichende Operation auf Kosten der GKV durchführen lassen.

 

Dazu gehören bisher neben ggf. lebenslangen Hormongaben und Behandlungen entsprechender Nebenwirkungen auch die Brust- und Penis- Amputationen, Entfernung von Gebärmutter und Eierstöcken, Brustaufbau bei Männern. Es steht zu vermuten, dass geschlechtsangleichende Gesichtskorrekturen wie Lippen, Wangen, Nase etc. das Leistungsangebot für transidente Menschen bald erweitern werden.

 

Lange psychologische Therapien vor, während und nach solchen Behandlungen gehören zum Gesamtpaket dazu, inkl. die  ggf. später gewünschte Zurückführung in das ursprüngliche Geschlecht. 
(Stichwort Detransition – Quelle: YouTube-Video bild)

bottom of page